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England und die Transvaal-Bahn: Ein Volkerrechtliches Gutachten (Classic Reprint) (German Edition) - Philipp Zorn August 24, 2018 PDF  BOOKS
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England und die Transvaal-Bahn: Ein Volkerrechtliches Gutachten (Classic Reprint) (German Edition)
Author: Philipp Zorn
Year: August 24, 2018
Format: PDF
File size: PDF 4.0 MB
Language: German

Excerpt from England und die Transvaal-BahnZwischen der englischen Regierung und der Transvaal Eisenbahngesellschaft (im Folgenden abgekA 1/4 T. E.) finden zur Zeit vA?lkerrechtliche ErwA?gungen und Verhandlungen statt, die ihren Grund in den Kriegsereignissen des vergangenen J abres haben. Da die T. E. HauptsA?chlich auf hollA?ndischem und deutschem Capital begrA 1/4 ndet ist, sind die Regierungen des KA?nigreiches der Niederlande und des Deutschen Reiches an der Feststellung derjenigen Gesichtspunkte, welche bei jenen Verhandlungen nach VA?lkerrecht entscheidend sind, in jedem Falle interessirt, weil daraus sich eventuell staatsrechtliche Schlussfolgerungen ergeben. Oh die englischen Maassnahmen im gegenwA?rtigen Stadium der transvaal-krisis bereits nach den vA?lkerrechtlichen Gesichtspunkten der definitiven debellatio oder nach denjenigen der gewissermaassen provisorischen occupatio zu benrtheilen sind, ist fiir den Kernpunkt der schwebenden Streitfrage irrelevant, da fA 1/4 r diese die Rechte des Occupanten und des Debellanten im Wesentlichen die gleichen sind (vgl. 1nten S. Die nachfolgende Darlegung verfolgt lediglich den Zweck, ohne jede politische Parteinahme aus den thatsA?ch lichen Ereignissen die Gesichtspunkte herausznschA?len, welche fiir die Entscheidung nach Recht und Gerechtigkeit maass gehend sein mA 1/4 ssen; diese GesichA punkte allein kA?nnen fA 1/4 r die Kaiserlich deutsche und die KA?niglich niederlA?ndische Regierung Grund zur Intervention in dem Rechtsstreite bieten. Eine eingehende Verhandlung uber die Sache fand bereits am 11. October 1900 statt vor einer nach der Besetzung der transvaal-hauptstadt durch die Englander niedergesetzten und mit den weitreichendsten Vollmachten ausgestatteten Un ter suchungs-commission in Pretoria. Die englische Presse brachte zwar ausfA 1/4 hrliche Mittheilungen A 1/4 ber diese Verband lungen; ein amtlicher Bericht aber liegt nicht vor, kann somit auch nicht zur Grundlage der nachfolgenden vA?lkerrechtlichen ErA?rterung gemacht werden. Der Antrag des als Zeugen vor dieser Commission vernommenen Directors der T. E., ihm wenigstens eine amtliche Abschrift seines eigenen Verneh mungsprotokolles zu gewA?hren, wurde unbegrei?icher Weise abgelehnt.l) Die Vernehmung des Directors fand statt, nach dem die Bureaus der Gesellschaft sammt allem Urkunden ma.terial von den EnglA?ndern beschlagnahmt worden waren, so dass der Zeuge nur auf sein GedA?chtniss angewiesen war; dem Angebot genauerer Feststellung der Thatsachen aus den Papieren der Gesellschaft wurde keine weitere Folge gegeben.

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